jumpToMain

Whistleblowing – RWM Italia S.p.A.

Diskretion und Vertraulichkeit

Zu den Grundsätzen der guten Unternehmensführung gehören insbesondere auch die Elemente der Regeltreue im betrieblichen Verhalten und der Schutz der Mitarbeiter.

Um dies zu ermöglichen bedarf es der Einrichtung moderner Hinweisgeber-Systeme die allen Beschäftigten aus dem ganzen Rheinmetall-Konzern und auch Externen zur Verfügung stehen, sodass verdächtige Vorgänge gemeldet werden können.

Internationale Hinweisgeber-Systeme sind eine unverzichtbare Säule jedes modernen Compliance Management Systems (CMS). Mitarbeiter und auch externe Personen wie Geschäftspartner erhalten so die Möglichkeit, Compliance Verstöße zu melden, ohne deswegen mit persönlichen Sanktionen rechnen zu müssen.

Rheinmetall hat für diese Zwecke gleich mehrere Wege geschaffen, auf denen ein Hinweis auf einen Compliance Verstoß mitgeteilt werden kann. Der Hinweisgeber kann somit frei wählen, auf welche Weise er Rheinmetall über seine Informationen unterrichten möchte.

Verfahren zur Meldung von Missständen

RWM Italia S.p.A. hat schon immer ein besonderes Augenmerk auf die Vorbeugung von Risiken gelegt, die eine ethische und nachhaltige Unternehmensführung gefährden könnten, sowie auf die Möglichkeit, kritische Situationen zu erkennen und zu korrigieren, indem das Vertrauensverhältnis zu den Stakeholdern gefestigt wird, im Einklang mit dem Unternehmensauftrag und dem internen Kontrollsystem.

Zu diesem Zweck hat sie spezielle interne Kanäle eingerichtet, um Meldungen über Verstöße gegen interne oder externe Richtlinien entgegenzunehmen, die Korrektheit und Transparenz bei der Durchführung von Geschäften zu gewährleisten und die Position und das Image des Unternehmens zu schützen, wie z. B. Betrug oder ein allgemeines Risiko oder eine potenziell gefährliche Situation, wobei auch die Einhaltung der im Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 über Whistleblowing, das die "Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und mit Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften melden" (im Folgenden "WB-Dekret") enthält, sowie die von der ANAC gegebenen Hinweise.

Die Meldung von Fehlverhalten, das einen Betrugsversuch oder ein Risiko für Kollegen und Aktionäre darstellen könnte oder das eine unerlaubte Handlung gegen die Interessen und den Ruf des Unternehmens selbst darstellt, kann eine wirksame Form der Korruptionsbekämpfung sein, wenn sie angemessen geregelt ist.

Die Whistleblowing-Kanäle sind so konzipiert, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und des Inhalts der Meldung gewährleistet ist, um sowohl den "Melder" als auch die "gemeldete Person" und die beteiligten Personen durch sichere Protokolle und Verschlüsselungsinstrumente zu schützen, die es ermöglichen, personenbezogene Daten und Informationen, einschließlich derjenigen, die der Meldung eventuell beigefügt sind, zu schützen, sowie die gemeldeten Probleme gemäß spezifischen internen Richtlinien ("Verfahren zur Meldung von Missständen") unverzüglich zu bearbeiten.

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Whistleblowing ist es möglich, auch anonym Verstöße zu melden, die unter die nachfolgend beschriebenen Fälle fallen (beispielhaft und nicht erschöpfend):

  • Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, zivil- und/oder strafrechtliche Verstöße
  • Erhebliches rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesdekrets 231/01
  • Verstöße gegen den Ethikkodex, den Verhaltenskodex des Rheinmetall-Konzerns, das Organisations-, Management- und Kontrollmodell 231/01 und die internen Richtlinien und Verfahren von RWM Italia S.p.A.
  • Verstöße, die in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten fallen, die sich auf die folgenden Sektoren beziehen:
    Öffentliches Auftragswesen; Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und Compliance; Transportsicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzen und Informationssystemen
  • Handlungen oder Unterlassungen, die den Markt betreffen
  • Handlungen oder Unterlassungen, die den Ruf von RWM Italia S.p.A. schädigen


Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der "Whistleblowing Datenschutzrichtlinie" verarbeitet, unter voller Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (d.h. der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zum freien Datenverkehr (GDPR), der Gesetzesverordnung Nr. 196/2003, das Gesetzesdekret Nr. 101/2018 sowie alle anderen in Italien geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Bestimmungen der Garantiegeberin), insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit der Identität der betroffenen Personen und die Sicherheit der Verarbeitung auch gemäß den Bestimmungen des WB-Dekrets.

Die Whistleblowing-Regelung, wie sie oben in Bezug auf die Meldewege und den Schutz des Whistleblowers und der gemeldeten Partei beschrieben wurde, gilt auch für ausländische Unternehmen in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung.

In diesem Zusammenhang wird festgelegt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten von Personen aus Drittländern nach Maßgabe des im Einzelfall geltenden Rechts zulässig ist.

Das Whistleblowing-Verfahren zielt darauf ab, eindeutige Methoden und Interventionszeiten für die Durchführung von internen und externen Meldungen (ANAC-Kanal) zu definieren. 

RWM Italia S.p.A. ermutigt daher jeden, der Kenntnis von Verstößen (Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen) gegen das Gesetz oder gegen unternehmensinterne Protokolle erhält, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität des Unternehmens auch nur potenziell schaden könnten, eine Meldung über die auf dieser Seite und im Whistleblowing-Verfahren genannten Kanäle zu machen.

Hinweisgebersystem bei Rheinmetall
Kontakt
131943

Via Industriale 8/D

25016 Ghedi (BS)

Italien

Anfahrt

Telefon: +39 030 9043 1

Fax: +39 030 9050 907

Rheinmetall Platz 1

40476 Düsseldorf

Deutschland

Kontakt aufnehmen

© 2024 Rheinmetall AG