Meldung von Compliance-Verstößen
Meldungen durch Hinweisgeber (nachfolgend auch „Whistleblower“) können sowohl aus dem Rheinmetall-Konzern heraus, aber auch durch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte erfolgen. Hinweise können sich dabei beispielsweise auf ein Mitarbeiterfehlverhalten oder Verstöße eines Dritten entlang der Lieferkette („up- und down-stream“) beziehen.
Diskretion und Vertraulichkeit beim Hinweisgeben werden durch Rheinmetall garantiert. Dies gilt nicht nur von Gesetzes wegen, sondern ganz grundlegend aus den Rheinmetall-Werten Respekt, Vertrauen und Offenheit heraus. Hierbei sollen Hinweisgeber zum Schutz des Unternehmens oder der eigenen Person Hinweise frei von Repressalien geben können. Rheinmetall bietet hierzu ein Hinweisgebersystem an, welches hier beschrieben wird.
Das Hinweisgebersystem soll potentiellen Whistleblowern verschiedene Möglichkeiten geben, sich entsprechend ihrer jeweiligen Möglichkeiten und Bedürfnisse mit ihrem Anliegen an Rheinmetall wenden zu können.
Hinweismöglichkeiten im Rahmen des Rheinmetall-Hinweisgebersystems
Das Rheinmetall-Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von durch Beschäftigte Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte zu melden.
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Der Zentralbereich Compliance bei der Rheinmetall AG ist auf verschiedene Weisen direkt erreichbar: E-Mail, Post, Telefon und elektronisches Hinweisgebersystem. Die Betreuung dieser Kanäle übernimmt organisationsintern der Funktionsbereich Central Investigations, wo sich mehrere, speziell ausgebildete Compliance-Spezialisten vertrauensvoll um das Anliegen der Meldenden kümmern.
Elektronisches Hinweisgebersystem
Die Rheinmetall AG hat ein elektronisches Hinweisgebersystem eingerichtet, über das Hinweise auf Missstände oder Compliance-Vorfälle namentlich oder anonym über einen „virtuellen Briefkasten“ gemeldet werden können. Das elektronische Hinweisgebersystem ist hier unter www.rheinmetall.com/speakup erreichbar:
E-Mail
Per E-Mail ist die Meldestelle unter der folgenden Adresse zu erreichen:
Post
Postalisch ist die Meldestelle unter der folgenden Anschrift zu erreichen:
Rheinmetall AG
Compliance – Central Investigations
(Bitte mit Verweis „Persönlich und vertraulich, nicht durch andere Person öffnen“ versehen)
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Telefon
Hinweise können telefonisch direkt an die Kollegen in Central Investigations gerichtet werden. Alternativ ist eine Voicemail-Box unter der folgenden Nummer zu erreichen:
Tel.: +49 211 473 48 99 (kostenfrei)
Datenschutzvorfälle
Datenschutzvorfälle können alternativ auch per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden:
E-Mail-Adresse: DSB-RhAG@rheinmetall.com
Weitere Informationen zu Datenschutz bei Rheinmetall finden sie hier: Datenschutz | Rheinmetall
Ferner können für die Rheinmetall AG auf Meldevorgänge spezialisierte externe Anwälte kontaktiert werden , die die Aufgabe unparteiischer Schiedspersonen übernehmen. Dies sind:
Dr. Rainer Buchert E-Mail: dr-buchert@dr-buchert.de |
Dr. Caroline Jacob E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de |
Die Vertrauensanwälte leiten Hinweise auf Wunsch anonymisiert an Compliance bei der Rheinmetall AG weiter.
Die Meldestelle bei der Rheinmetall AG / Central Investigations nimmt alle vorgebrachten Hinweise ernst!
Um einen Hinweis möglichst zeitnah und effizient bewerten und erforderlichenfalls untersuchen zu können, bedarf es jedoch möglichst umfassender Hinweise. Zu diesem Zweck ist es notwendig, dass die Person möglichst detaillierte Angaben zum vermeintlichen Vorfall macht.
Zur Bewertung eines Hinweises werden daher folgende Informationen benötigt:
- Art des Vorfalls
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wer ist/war daran beteiligt?
- Wer ist informiert worden?
- Ergänzend: Wie ist es passiert?
Die zentrale Meldestelle bei der Rheinmetall AG bittet Hinweisgeber darum, entsprechende Belege (z.B. Dokumente oder Bilder), die bei der Untersuchung helfen könnten, zur Verfügung zu stellen.
Bundesamt für Justiz
Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz .