Geldwäscheprävention
Als häufige Anschlussdelikte von Bestechungs- und Betrugsstraftaten ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („Anti-Money-Laundering“ bzw. „AML“) ein wichtiger Bestandteil des weltweiten Compliance-Programms der Rheinmetall Group und wesentlicher Faktor für den Erfolg unserer umfassenden Antikorruptionsstrategie.
In diesem Zusammenhang erfüllt die Rheinmetall Group die Vorgaben der einschlägigen rechtlichen Vorschriften und orientiert sich an den Empfehlungen zur Geldwäscheprävention für international operierende Industrieunternehmen („Nicht-Finanzsektor“). Implementierte Maßnahmen sind beispielsweise die Durchführung von Risikoanalysen und die weitgehende Vermeidung bzw. das Monitoring von etwaigen Bargeldtransfers.
In diesem Zusammenhang erfüllt die Rheinmetall Group die Vorgaben der einschlägigen rechtlichen Vorschriften und orientiert sich an den Empfehlungen zur Geldwäscheprävention für international operierende Industrieunternehmen („Nicht-Finanzsektor“). Implementierte Maßnahmen sind beispielsweise die Durchführung von Risikoanalysen und die weitgehende Vermeidung bzw. das Monitoring von etwaigen Bargeldtransfers.
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