Geschäftspartner-Management

Unter Geschäftspartner- oder Drittparteienprüfung versteht man bei Rheinmetall eine Reihe von Hintergrundanalysen, die bei einem potentiellen Geschäftspartner sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss durchgeführt werden (sogenanntes Third Party Assessment). Der Fokus liegt dabei auf dem Ausschluss potenzieller Compliance-Risiken, die durch die "Hintertür" durch die Beauftragung externer Gesellschaften oder Personen in das Unternehmen eingebracht werden.

Solche Risiken können kriminelles oder unethisches Verhalten des Geschäftspartners, undurchsichtige Eigentumsverhältnisse, die Steuerhinterziehung oder Geldwäsche ermöglichen, oder Interessenkonflikte im Verhältnis zu Wettbewerbern, Kunden, Behörden, politischen Parteien oder mit Rheinmetall-Mitarbeitern sein. Obwohl der Verteidigungs- und der Automobilsektor unterschiedliche Risikoschwerpunkte haben, kommt der Früherkennung möglicher kritischer Szenarien stets eine überragende Bedeutung zu.

Business Partner Due Diligence wird bei Rheinmetall sowohl auf der Basis eines Risiko-Scoring-Modells als auch arbeitsteilig zwischen zentralen und dezentralen Compliance-Teams durchgeführt. So führt ein Spezialistenteam in der Rheinmetall-Zentrale standardisierte Background Checks von Geschäftspartnern durch, während das Compliance-Team des Geschäftsbereichs geschäftsvorfall- und vertragsspezifische Prüfungen durchführt - alles in einem vernetzten IT- und Prozessrahmen.

Unsere "Business Partner Policy" gilt für alle Rheinmetall-Gesellschaften einschließlich unserer Joint Ventures.

Integrität entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Zum Schutz des Ansehens des Unternehmens und zur Sicherung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit erwartet Rheinmetall von seinen Lieferanten, Dienstleistern, Vertriebspartnern und Kunden das gleiche integre Verhalten und die gleiche ethische Grundhaltung. Dieses gemeinsame Verständnis wurde deshalb in einem Verhaltenskodex für Lieferanten (Zielgruppe = Lieferanten und Dienstleister) und einem Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Zielgruppe = Intermediäre und Wiederverkäufer) zusammengefasst, die von den jeweiligen Geschäftspartnern verbindlich zu bestätigen sind.

Integrität ist daher ein wesentliches Auswahlkriterium für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern aller Art entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Rheinmetall verfolgt aufgrund der Fülle der unter Vertrag genommenen Geschäftspartner einen risikobasierten Ansatz, ob und wie jemand überprüft wird. Hierbei wird auf unterschiedliche Faktoren geachtet, wie z.B. den Wert einer Transaktion, das Land der Registrierung, die Art des Geschäfts und die Art der Firma / Person des potentiellen Geschäftspartners. Ein weiteres Kriterium ist, ob ein Geschäftspartner neu für Rheinmetall ist oder bereits in der Vergangenheit geprüft wurde.

Die folgenden Grafiken zeigen die Gesamtstruktur sowie das detaillierte Ablaufschema des weltweit gültigen Rheinmetall-Geschäftspartner-Freigabeprozesses für Dritte.

Screening unserer Lieferkette

Der Rheinmetall Konzern verfolgt einen strukturierten Prozess zur Qualifizierung neuer Lieferanten einschließlich der Bewertung von Compliance-bezogenen Risikofaktoren. Die folgende Grafik zeigt den Gesamtansatz.

Der Prozess beginnt mit der Lieferantenselbstauskunft unter Berücksichtigung verschiedener kommerzieller, technischer und anderer Parameter. Auf der Grundlage dieser Daten bewerten wir die allgemeine Eignung des Lieferanten. Diese erste Bewertung wird später durch Lieferantenaudits ergänzt.

Bei ausgewählten Lieferanten - basierend auf den Kriterien Geschäftsland, Umsatz und anderen Risikofaktoren - wenden wir zusätzlich eine Vielzahl von umfassenderen Bewertungsverfahren an. Die folgende Tabelle zeigt, auf welcher Grundlage wir feststellen, ob ein Lieferant für diese umfassendere Compliance Due Diligence in Frage kommt oder nicht.

Diese Bewertungen umfassen nicht nur eine gründliche Validierung der eigenen Richtlinien und Prozesse beim Lieferanten sowie eine allgemeine Verpflichtung zur Gewährleistung der Compliance. Wir führen auch gründliche Hintergrundprüfungen durch:

  • KYC-Faktoren wie Name, Registrierung, Eigentumsstruktur und Management-Organisation
  • Track Record in der relevanten Industrie
  • Integrität und Transparenz des Geschäftspartners und seiner verbundenen Unternehmen
  • Erfüllung von ESG-Kriterien wie Menschenrechte, Arbeitsrechte, Arbeitssicherheit, Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und Umweltschutz

Das folgende Beispiel eines Bewertungsergebnisses zeigt, wie die Compliance-Organisation ihre internen Stakeholder über die Ergebnisse eines Third Party Assessment informiert.

Bei relevanten Bewertungsergebnissen klärt Rheinmetall gemeinsam mit dem Lieferanten die identifizierten potenziellen Probleme. Die abschließende Empfehlung, ob die Transaktion weiter verfolgt werden soll, wird von der Abteilung Compliance Due Diligence, die zur Corporate Compliance Organisation gehört, ausgesprochen.

Während der Serienbelieferungsphase überprüft der Einkauf regelmäßig die Qualität und Lieferfähigkeit des Lieferanten. Diese Leistungsindikatoren sind der wichtigste Input für unsere Bewertung der Serienlieferanten, die regelmäßig aktualisiert und an die Lieferanten weitergegeben wird. Wir streben eine kontinuierliche Verbesserung der Lieferfähigkeit an. Gleichzeitig werden ausgewählte Anbieter kontinuierlich auf > 1.000 Sanktionslisten, Strafregistereinträge und Datenbanken für negative Medien - einschließlich menschenrechtsorientierter Informationsquellen - überwacht.

Weitere Informationen über das Screening unserer Lieferantenbasis finden Sie im Jahresbericht 2019 auf Seite 118.

Unser Transparenz- und Verantwortungsansatz in Bezug auf die On-Boarding-Aktivitäten unserer Lieferanten wird ebenfalls im GB 2019 auf Seite 120 deutlich gemacht.

Absicherung des Vertriebsprozesses

Angesichts der allgemein erhöhten Compliance-Risiken bei vertriebsnahen Geschäftspartnern wie Handelsvertretern, Verkaufsberatern, Wiederverkäufern, Händlern oder JV-Partnern wendet Rheinmetall bei diesen kommerziellen Partnern ein noch strengeres System der Drittparteienprüfung an. Dies bedeutet, dass die in den folgenden Tabellen dargestellten Zielgruppen nicht nur einem Screening, sondern auch einem sehr gründlichen Business-Case- und Vergütungs- bzw. kaufmännischem Bewertungsprozess unterzogen werden, der von unseren operativen Compliance-Teams durchgeführt wird, um das Risiko für Bestechung, Korruption, Betrug, Exportkontroll- oder wettbewerbsrechtliche Verstöße durch oder über unsere Vertriebspartner deutlich zu verringern. Der folgende Auszug aus unserer Business Partner Policy zeigt, welche Arten von Kooperations- und Vertriebspartnern dazu neigen, sich dem beschriebenen erhöhten Due-Diligence-Bewertungsprozess durch Dritte zu unterziehen:

In unserer globalen Vertragsdatenbank für Partner im Defence-Vertrieb, die von unseren Compliance-Teams auf Divisions- und Gesellschaftsebene betrieben und gepflegt wird, befindet sich derzeit eine größere Anzahl von vorab genehmigten und genau überwachten externen Vertriebsunterstützern, einschließlich Vertriebsagenten, die rund um den Globus eingesetzt werden. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Anreize für unsere externen Vertriebsstrukturen zu schaffen, enthält jeder Vertrag für Handelsvertreter eine Klausel über richtlinienkonformes Verhalten und ein Sonderkündigungsrecht, das im Falle von Fehlverhalten wirksam wird. Siehe unsere Standardverhaltensklausel wie folgt:

Einbeziehung wichtiger Schnittstellen

Da Compliance keine Ein-Mann-Show ist, ist es von größter Wichtigkeit, mehrere wichtige Schnittstellen innerhalb des Unternehmens einzubeziehen, wenn es um die Due Diligence von Dritten geht:

  • Managementorgane, die für die Umsetzung der Richtlinien in Bezug auf Personal, Organisation und Verwaltung verantwortlich sind
  • Abteilungen außerhalb der Compliance-Organisation, die in direktem Kontakt mit Geschäftspartnern stehen (z.B. Vertrieb, Einkauf, M&A, Exportkontrolle, Projektmanagement, Marketing)
  • Abteilungen/Funktionen, die an der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung und an der Erstellung von Verträgen beteiligt sind
  • Abteilungen, die Audit- oder Kontrollfunktionen ausüben (z.B. Rechtsabteilung, Finanzverwaltung oder Exportkontrolle)
  • Interne Revision zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie

M&A Due Diligence

Akquisitionen, strategische Allianzen und Joint Ventures sind ein zentrales Element der kontinuierlichen Internationalisierungs- und Wachstumsstrategie von Rheinmetall, um die Marktpositionen zu verbessern, bestehende Geschäfte zu ergänzen oder in neue Segmente vorzudringen. Dazu definiert Rheinmetall Handlungsempfehlungen auf der Basis kontinuierlicher Analysen des Marktumfeldes und des eigenen Portfolios.

Potenzielle Zielunternehmen werden nach konzernweiten Richtlinien durch standardisierte Prozesse, wie z.B. umfangreiche Due Diligence-Verfahren, einer sorgfältigen Chancen- und Risikoanalyse unterzogen und nach strategischen, kommerziellen, operativen und finanziellen Gesichtspunkten bewertet. Nach einem Genehmigungsprozess über mehrere unterschiedliche Stage Gates entscheiden der Vorstand und, sofern das Transaktionsvolumen definierte Wertgrenzen überschreitet, der Aufsichtsrat der Rheinmetall AG über das Akquisitionsprojekt.

Beziehungen zu Regierung, Behörden und Politik

Als Konzern für führende Technologien in Mobilität und Sicherheit präsentieren wir uns unseren Kunden stets transparent, unparteiisch und mit der notwendigen fachlichen Distanz, unabhängig davon, ob es sich um Kunden aus dem öffentlichen oder privaten Sektor handelt oder wie weit die Unternehmensgeschichte zurückreicht. An der Schnittstelle zu Politik und Behörden setzen wir nur kritisch vorausgewählte Berater oder Lobbyisten ein. Für sie gelten die gleichen hohen Compliance-Standards wie für die Rheinmetall-Mitarbeiter selbst.

Rheinmetall Defence unterhält Repräsentanzen in Berlin und Brüssel. Rheinmetall entsendet oder beschäftigt keine Mitarbeiter in Ministerien. Zuwendungen an demokratische politische Parteien unterliegen den geltenden Gesetzen und internen, oft strengeren Compliance-Vorschriften. Sie fallen in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands der Rheinmetall AG, der restriktiv mit Genehmigungen umgeht.

Wir betreiben Lobbyarbeit im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit sowie den Grundsätzen der Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit. Neutralität im Umgang mit politischen Parteien und Interessengruppen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Eine unlautere Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung ist nicht zulässig.

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