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Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften sind für uns wichtig. Die DSGVO schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung seiner Daten zu bestimmen. Die Rheinmetall Group misst dem Schutz der Privatsphäre ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit diesen einen hohen Stellenwert zu. Die Rheinmetall Group trägt den Anforderungen der Datenschutzgesetze (insbesondere EU DSGVO und BDSG) voll Rechnung.

Das Datenschutzmanagement wird in der betrieblichen Organisation fest verankert und wo gesetzlich gefordert, werden betriebliche Datenschutzbeauftragte benannt. Die Datenschutzgrundsätze werden in der Rheinmetall Group weltweit eingehalten, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Hierzu dienen unternehmensweite Leitlinien und unternehmensspezifische Richtlinien. Alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, werden auf die Vertraulichkeit im Umgang mit diesen Daten verpflichtet und regelmäßig geschult. Dienstleister, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, werden sorgfältig überprüft, ausgewählt und über geeignete vertragliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verpflichtet.
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