Compliance-Regelwerk

Anti-Money Laundering-Richtlinie

Die AML-Richtlinie fasst alle implementierten Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung des Konzerns zusammen (z.B. Durchführung von Risikoanalysen; weitgehende Vermeidung bzw. das Monitoring von Bargeldtransfers) und definiert Verantworlichekeiten sowie Ansprechpartner.

Anti-Trust Richtlinie

Das Kartellrecht schützt den freien und fairen Wettbewerb und verhindert damit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Kunden und anderen Marktteilnehmern. Rheinmetall bekennt sich uneingeschränkt zum freien und fairen Wettbewerb und toleriert keine Kartellrechtsverstöße. Daher haben wir Richtlinien, Verfahren und verbindliche Handlungsanweisungen implementiert, die eine uneingeschränkte Einhaltung der kartellrechtlichen Vorgaben sicherstellen sollen.

CMS-Handbuch

Die Rheinmetall AG hat zur fach- und sachgerechten Umsetzung von Compliance-Maßnahmen im Rheinmetall-Konzern ein risikobasiertes Compliance-Management-System (nachfolgend auch „CMS“) eingeführt und in einem sogenannten CMS-Handbuch beschrieben. Das Handbuch orientiert sich strukturell am Ordnungsrahmen des IDW PS 980. Mit diesem Handbuch sollen alle Mitarbeiter des Rheinmetall-Konzerns einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen von Compliance in ihrem Arbeitsalltag erhalten.

Die transparente Darstellung der Gesamtzusammenhänge der vielfältigen Compliance-Themen durch Hinweise auf Compliance-Richtlinien, Informationen, Beratung und Schulungen dient als solides Fundament für Compliance-konformes Arbeiten im gesamten Rheinmetall-Konzern und soll jedermann den Zugang zu diesen Themen ermöglichen.

Code of Conduct

Der Code of Conduct dient mit Hilfe seiner klar strukturierten, allgemein verständlichen und eindeutigen Ausdrucksweise als zentrale Richtschnur für ethisches und integres Verhalten im Rheinmetall-Konzern. Seine Befolgung ist für alle globalen Geschäfts- vorhaben von größter Bedeutung, sei es im internen Umgang miteinander als auch in Bezug auf unsere Kunden, Geschäftspartner, Aktionäre und die Öffentlichkeit.

Der Code of Conduct setzt sich aus Verweisen auf Gesetze, Verordnungen und Softlaw-Standards sowie auf interne Anforderungen wie Unternehmenswerte, Verhaltensvorgaben oder bestimmte Verfahrensanforderungen zusammen. Darüber hinaus gibt er Leitlinien für alle internen und externen Stakeholder vor, wie das Rheinmetall Compliance Management System funktioniert und wie bei Verstößen gegen die geltenden Regeln die Compliance-Funktionen einzubinden sind.

Datenschutzhandbuch

Das Datenschutzhandbuch soll als unternehmensweite Leitlinie dabei unterstützen, ein Datenschutzsystem fest in den betrieblichen Organisationen zu verankern einen Anhalt zu den relevanten Datenschutzgrundsätzen, welche weltweit in der Rheinmetall Group eingehalten werden müssen, zu vermitteln. Die übergeordnete Zielsetzung ist die Erzielung eines unternehmensübergreifend angemessenen Datenschutzniveaus.

Durchsuchungsrichtlinie

Die sogenannte Durchsuchungsrichtlinie stellt eine Verhaltensleitlinie zum Umgang mit behördlichen Handeln im Betreibsbereich der Rheinmetall dar. Sie soll helfen, den Umgang mit stattlichen Behörden, beispielsweise mit Gewerbeaufsichtsamt, Zoll, technische Aufsichtsbeamte, Wirtschaftskontrolldienst usw. so effizien wie möglich zu begleiten um insbesondere den Betriebsablauf jederzeit gewährleisten zu können. Der Compliance-Organisation ist hierbei Transparenz im Umgang mit Behörden wichtig. Daneben sollen aber auch die eigenen Mitarbeiter im nicht alltäglichen Umgang mit Behörden unterstützt und vor ungewollten Verfahrensfehler bewahrt werden.

Geschäftspartnerrichtlinie

Zielsetzung der Geschäftspartnerrichtlinie ist es, Mitarbeiternmit regelmäßigen Schnittstellen zu Geschäftspartnern allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Auswahl, Prüfung, Verpflichtung und risikobewussten Überwachung von Geschäftspartnern aufzuzeigen.

Für bestimmte Kategorien von Geschäftspartnern werden zudem verbindliche Mindeststandards für ein Prüfungs- und Monitoringverfahren vorgegeben. Im Ergebnis sollen hierdurch Compliance-Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Geschäftspartnern bestmöglich vermieden werden.

Grundsätze sozialer Verantwortung

Das Globale Rahmenabkommen stellt ein Bekenntnis der Rheinmetall Group zu ihrer sozialen Verantwortung dar. Es enthält konzernweite Grundsätze für die internationale Einhaltung von Menschrechten (u.a. Chancengleichheit, Diskriminierungsverbot, Schutz vor Belästigung, strikte Unterlassung von Zwangs- und Kinderarbeit gemäß den einschlägigen IAO-Abkommen), von fairen Arbeitsbedingungen (u.a. Vergütung, Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz) und von Rechten der Arbeitnehmervertretungen.

Die Rheinmetall AG hat die Inhalte des Abkommens im Vorfeld mit dem Europäischen Betriebsrat diskutiert und abgestimmt und auch den internationalen Gewerkschaftsbund IndustriALL Global Union sowie die deutsche IG Metall einbezogen. Das am 12.10.2018 unterzeichnete Globale Rahmenabkommen enthält umfassendere Regelungen als das vorherige Dokument aus dem Jahr 2003.

Incident Management Richtlinie

Gegenstand der "Incident Management Richtlinie" ist eine konzernweite Regelung zum gleichartigen Umgang mit Hinweisen auf Regelverstöße innerhalb des Rheinmetall-Konzerns.

Sie definiert konkret den Umgang mit erhaltenen Hinweisen auf Regelverstöße. Beginnend mit der Erfassung und Koordination der Bearbeitung von Hinweisen, abschließend mit der Kommunikation von Untersuchungsergebnissen an die Verantwortlichen und deren Reaktion. Hierdurch werden die regelmäßigem Gefährdungen für Mitarbeiter und die Unternehmen des Rheinmetall-Konzerns durch ein standardisiertes und unabhängiges Prüfgeschehen weitestgehend minimiert.

Rahmenrichtlinie Compliance-Schulungen

Die Schulung von Mitarbeitern zu Compliance-relevanten Themen ist fester Bestandteil eines umfassenden Compliance-Management-Systems. Diese Richtlinie regelt den methodischen Ansatz zur systematischen Schulung von Compliance-Inhalten, um eine Vielzahl von Mitarbeitern oder konkrete Zielgruppen mit dem Compliance-Management-System des Konzerns vertraut zu machen und fachspezifische Inhalte für besondere Anwenderkreise zu vertiefen.

Rahmenrichtlinie Compliance-Vertragsprüfung

Im Rahmen von Geschäftspartnerprüfungen ist die Compliance-Organisation in die Vertragsgestaltung eingebunden, um festzustellen, inwieweit Compliance-relevante Aspekte dort Berücksichtigung finden.

Der Fokus der Prüfung liegt dabei auf den Gebieten der Geldwäsche- und Korruptionsprävention. Besonderes Augenmerk kommt dabei der Hintergrundprüfung zu dem Geschäftspartner, der Beurteilung des zugrundeliegenden Geschäftsmodells, der Vergütungshöhe sowie der Verpflichtung zur Erbringung von Leistungsnachweisen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte zu.

Richtlinie zur Compliance-Risikoprävention

Die systematische Prävention von Compliance-Risiken ist eine der wesentlichen Aufgaben einer Compliance-Organisation.

Hierfür beschreibt die Richtlinie zur Compliance Risikoprävention die neben den bereits in die laufenden operativen Prozesse integrierten Sicherungsmaßnahmen (z.B. Schulungen, Geschäftspartnerprüfungsprozess o.ä.) existierenden, wiederkehrenden Analysemaßnahmen zur Erfassung konkreter und systemischer Compliance-Risiken. Außerdem wird die regelmäßig stattfindende Unterstützung anderer Fachbereiche bei der Erkennung und Mitigierung dort bestehender Compliance-Risiken durch die Compliance-Fachfunktion näher erläutert.

Social Media Richtlinie

Die Social Media Richtlinie soll als Orientierungshilfe für den Umgang der Mitarbeiter mit den Neuen Medien dienen. Denn wer sich in einem sozialen Netzwerk anmeldet, wird mitunter schnell feststellen, dass sich darin Berufs- und Privatleben schwer trennen lassen.

Auch privat ist jeder Mitarbeiter ein wertvoller Botschafter unseres Unternehmens und seiner Produkte. In der Außenkommunikation wird er, selbst wenn er sich privat äußert, auch häufi g in seiner Rolle als Mitarbeiter unseres Unternehmens wahrgenommen. So kann eine als private Äußerung schnell als eine offi zielle Aussage des Unternehmens wahrgenommen und missverstanden werden. Wir möchten den Mitarbeitern helfen, sich vor entsprechenden Gefahren zu schützen. Deshalb finden Sie in dieser Guideline wichtige Vorgaben und hilfreiche Tipps, die Ihnen aufzeigen, wie Sie sich im Sozialen Netz sicher bewegen.

Spenden- und Sponsoring-Richtlinie

Sowohl die Zuwendungsrichtline wie auch die Spenden- und Sponsoring-Richtlinie sind wichtige Instrumente zur Korruptionsprävention. Durch die Vorgaben von Wertgrenzen, Verfahrens- und Genehmigungsroutinen schafft Rheinmetall bei seinen Mitarbeitern die notwendige Sensibilität bei der Verwendung von Finanzmitteln für Dritte im geschäftlichen, behördlichen und politischem Umfeld.

Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit und Bestechung sind Tathandlungen, die für Rheinmetall ein "no go" darstellen. Aus diesem Grund werden umfassende Anstrengungen unternommen, transparente und ehrliche Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten. Hierzu betreibt Rheinmetall einen sehr hohen Aufwand, potentielle und Bestandspartner umfassend zu überprüfen und interne Finanzströme auf ihre Nachhaltigkeit hin zu überprüfen.

Instrumente hierzu sind neben einer tiefgehenden Geschäftspartnerprüfung die ständige Abgleich von Blacklisting-Listen, Listen zur Terrorismusbekämpfung, Bereitstellung von Informationen über Korruptionsrisiken in einzelnen Ländern, die Reglementierung von Zuwendungen sowie von Spenden und Sponsoringleistungen. Begleitet werden diese Maßnahmen durch eine ständige Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern zu den genannten Themenkomplexen.

Offset-Richtlinie

Die Offset-Richtlinie bietet Handlungssicherheit für den Unternehmenssektor Defence durch die Definition von Zielen, Strategien, Verantwortlichkeiten sowie allgemeinen Prozessen / Strukturen, um alle operativen Einheiten in die Lage zu versetzen, den Anforderungen an Offset und Industrialisierung gerecht zu werden.

Zuwendungsrichtlinie

Die Zuwendunsgrichtlinie der Rheinmetall AG regelt den Umgang mit Geschenken, Bewirtungen und Einladungen zu Veranstaltungen und stellt ein wichtiges Mittel zur Korruptionsprävention dar. Besonderes Augenmerkt wird dabei auf den insbesondere für den Defence-Bereich maßgeblichen Umgang mit Ämtsträgern und sonstigen staatlich tätigen Hoheitstarägern gelegt, da hier die Gefahr eines ungewollten Verstoßes seitens Rheinmetall als besonders hoch angesehen wird.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir legen großen Wert auf eine transparent Information rund um das Thema Datenschutz. Sie werden auf unseren Seiten genau informiert, welche Einstellungen Sie wählen können und was dieser bewirken. Sie können Ihre gewählte Einstellung jederzeit wieder ändern. Ganz gleich, welche Auswahl Sie treffen, wir werden keine Rückschlüsse auf Sie als Person ziehen (außer Sie haben Ihre Daten explizit eingegeben, z.B. in Kontaktformularen). Zum Löschen der Cookies informieren Sie sich bitte in der Hilfefunktion Ihres Browsers. Mehr erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.

Ändern Sie Ihre Privatsphäre-Einstellungen durch klicken auf die entsprechenden Buttons

Notwendig

Systemnotwendige Cookies sorgen für die korrekte Funktion der Webseite. Ohne diese Cookies kann es zu Fehlfunktionen oder Fehlermeldungen kommen.

Diese Webseite wird:

  • systemnotwendige Cookies speichern
  • die Einstellungen, die Sie auf dieser Seite getroffen haben, speichern

Diese Webseite wird bei dieser Einstellung niemals:

  • Ihre Einstellungen, wie z.B. Sprachauswahl oder Cookie Banner, speichern, um diese nicht wiederholt vornehmen zu müssen.
  • Besuche anonym auswerten und daraus Rückschlüsse für die Optimierung unserer Webseite ziehen.
  • Rückschlüsse auf Sie als Person ziehen (außer Sie haben Ihre Daten explizit eingegeben, z.B. in Kontaktformularen)

Komfort

Die Cookies erleichtern einen komfortablen Besuch der Webseite und speichern beispielsweise Einstellungen, damit Sie diese nicht bei jedem Besuch der Seite erneut durchführen müssen.

Diese Webseite wird:

  • systemnotwendige Cookies speichern
  • Ihre Einstellungen, wie z.B. Sprachauswahl oder Cookie Banner, speichern, um diese nicht wiederholt vornehmen zu müssen.

Diese Webseite wird bei dieser Einstellung niemals:

  • Besuche anonym auswerten und daraus Rückschlüsse für die Optimierung unserer Webseite ziehen.
  • Rückschlüsse auf Sie als Person ziehen (außer Sie haben Ihre Daten explizit eingegeben, z.B. in Kontaktformularen)

Statistik

Statistik Cookies erlauben uns, anonymisiert - ohne dass Rückschlüsse auf Sie als Person gezogen werden können - Auswertungen über das Nutzungsverhalten unserer Webseite zu erstellen. Wir haben dadurch die Möglichkeit die Performance der Seite zu messen und diese laufend zu verbessern, um Ihnen ein verbessertes Nutzungserlebnis zu bieten.

Diese Webseite wird:

  • systemnotwendige Cookies speichern
  • Ihre Einstellungen, wie z.B. Sprachauswahl oder Cookie Banner, speichern, um diese nicht wiederholt vornehmen zu müssen.
  • Besuche anonym auswerten und daraus Rückschlüsse für die Optimierung unserer Webseite ziehen.

Diese Webseite wird bei dieser Einstellung niemals:

  • Rückschlüsse auf Sie als Person ziehen (außer Sie haben Ihre Daten explizit eingegeben, z.B. in Kontaktformularen)

Hinweis zu Datenübermittlungen in die USA

Bei der Auswahl „STATISTIK“ werden auch Cookies von Google Inc. mit Sitz in den USA eingesetzt. Durch diese Auswahl willigen Sie zugleich gemäß Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich ein, dass Ihre durch diese Cookies erhobenen Daten auch durch Google in den USA verarbeitet werden können. Die USA wurden vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingestuft. Weitere Informationen zum Umgang von Google mit dem Datenschutz finden Sie hier.


Die do-not-track (DNT) Einstellung Ihres Browsers wird von uns selbstverständlich generell respektiert. In diesem Falle werden keine Tracking Cookies gesetzt und keine Tracking Funktionen geladen.