Compliance-Regelwerk

Die AML-Richtlinie fasst alle implementierten Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung des Konzerns zusammen (z.B. Durchführung von Risikoanalysen; weitgehende Vermeidung bzw. das Monitoring von Bargeldtransfers) und definiert Verantworlichekeiten sowie Ansprechpartner.
Das Kartellrecht schützt den freien und fairen Wettbewerb und verhindert damit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Kunden und anderen Marktteilnehmern. Rheinmetall bekennt sich uneingeschränkt zum freien und fairen Wettbewerb und toleriert keine Kartellrechtsverstöße. Daher haben wir Richtlinien, Verfahren und verbindliche Handlungsanweisungen implementiert, die eine uneingeschränkte Einhaltung der kartellrechtlichen Vorgaben sicherstellen sollen.
Die Rheinmetall AG hat zur fach- und sachgerechten Umsetzung von Compliance-Maßnahmen im Rheinmetall-Konzern ein risikobasiertes Compliance-Management-System (nachfolgend auch „CMS“) eingeführt und in einem sogenannten CMS-Handbuch beschrieben. Das Handbuch orientiert sich strukturell am Ordnungsrahmen des IDW PS 980. Mit diesem Handbuch sollen alle Mitarbeiter des Rheinmetall-Konzerns einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen von Compliance in ihrem Arbeitsalltag erhalten.
Die transparente Darstellung der Gesamtzusammenhänge der vielfältigen Compliance-Themen durch Hinweise auf Compliance-Richtlinien, Informationen, Beratung und Schulungen dient als solides Fundament für Compliance-konformes Arbeiten im gesamten Rheinmetall-Konzern und soll jedermann den Zugang zu diesen Themen ermöglichen.

Der Code of Conduct dient mit Hilfe seiner klar strukturierten, allgemein verständlichen und eindeutigen Ausdrucksweise als zentrale Richtschnur für ethisches und integres Verhalten im Rheinmetall-Konzern. Seine Befolgung ist für alle globalen Geschäfts- vorhaben von größter Bedeutung, sei es im internen Umgang miteinander als auch in Bezug auf unsere Kunden, Geschäftspartner, Aktionäre und die Öffentlichkeit.
Der Code of Conduct setzt sich aus Verweisen auf Gesetze, Verordnungen und Softlaw-Standards sowie auf interne Anforderungen wie Unternehmenswerte, Verhaltensvorgaben oder bestimmte Verfahrensanforderungen zusammen. Darüber hinaus gibt er Leitlinien für alle internen und externen Stakeholder vor, wie das Rheinmetall Compliance Management System funktioniert und wie bei Verstößen gegen die geltenden Regeln die Compliance-Funktionen einzubinden sind.

Das Datenschutzhandbuch soll als unternehmensweite Leitlinie dabei unterstützen, ein Datenschutzsystem fest in den betrieblichen Organisationen zu verankern einen Anhalt zu den relevanten Datenschutzgrundsätzen, welche weltweit in der Rheinmetall Group eingehalten werden müssen, zu vermitteln. Die übergeordnete Zielsetzung ist die Erzielung eines unternehmensübergreifend angemessenen Datenschutzniveaus.
Die sogenannte Durchsuchungsrichtlinie stellt eine Verhaltensleitlinie zum Umgang mit behördlichen Handeln im Betreibsbereich der Rheinmetall dar. Sie soll helfen, den Umgang mit stattlichen Behörden, beispielsweise mit Gewerbeaufsichtsamt, Zoll, technische Aufsichtsbeamte, Wirtschaftskontrolldienst usw. so effizien wie möglich zu begleiten um insbesondere den Betriebsablauf jederzeit gewährleisten zu können. Der Compliance-Organisation ist hierbei Transparenz im Umgang mit Behörden wichtig. Daneben sollen aber auch die eigenen Mitarbeiter im nicht alltäglichen Umgang mit Behörden unterstützt und vor ungewollten Verfahrensfehler bewahrt werden.

Zielsetzung der Geschäftspartnerrichtlinie ist es, Mitarbeiternmit regelmäßigen Schnittstellen zu Geschäftspartnern allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Auswahl, Prüfung, Verpflichtung und risikobewussten Überwachung von Geschäftspartnern aufzuzeigen.
Für bestimmte Kategorien von Geschäftspartnern werden zudem verbindliche Mindeststandards für ein Prüfungs- und Monitoringverfahren vorgegeben. Im Ergebnis sollen hierdurch Compliance-Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Geschäftspartnern bestmöglich vermieden werden.
Das Globale Rahmenabkommen stellt ein Bekenntnis der Rheinmetall Group zu ihrer sozialen Verantwortung dar. Es enthält konzernweite Grundsätze für die internationale Einhaltung von Menschrechten (u.a. Chancengleichheit, Diskriminierungsverbot, Schutz vor Belästigung, strikte Unterlassung von Zwangs- und Kinderarbeit gemäß den einschlägigen IAO-Abkommen), von fairen Arbeitsbedingungen (u.a. Vergütung, Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz) und von Rechten der Arbeitnehmervertretungen.
Die Rheinmetall AG hat die Inhalte des Abkommens im Vorfeld mit dem Europäischen Betriebsrat diskutiert und abgestimmt und auch den internationalen Gewerkschaftsbund IndustriALL Global Union sowie die deutsche IG Metall einbezogen. Das am 12.10.2018 unterzeichnete Globale Rahmenabkommen enthält umfassendere Regelungen als das vorherige Dokument aus dem Jahr 2003.
Gegenstand der "Incident Management Richtlinie" ist eine konzernweite Regelung zum gleichartigen Umgang mit Hinweisen auf Regelverstöße innerhalb des Rheinmetall-Konzerns.
Sie definiert konkret den Umgang mit erhaltenen Hinweisen auf Regelverstöße. Beginnend mit der Erfassung und Koordination der Bearbeitung von Hinweisen, abschließend mit der Kommunikation von Untersuchungsergebnissen an die Verantwortlichen und deren Reaktion. Hierdurch werden die regelmäßigem Gefährdungen für Mitarbeiter und die Unternehmen des Rheinmetall-Konzerns durch ein standardisiertes und unabhängiges Prüfgeschehen weitestgehend minimiert.
Die Schulung von Mitarbeitern zu Compliance-relevanten Themen ist fester Bestandteil eines umfassenden Compliance-Management-Systems. Diese Richtlinie regelt den methodischen Ansatz zur systematischen Schulung von Compliance-Inhalten, um eine Vielzahl von Mitarbeitern oder konkrete Zielgruppen mit dem Compliance-Management-System des Konzerns vertraut zu machen und fachspezifische Inhalte für besondere Anwenderkreise zu vertiefen.
Im Rahmen von Geschäftspartnerprüfungen ist die Compliance-Organisation in die Vertragsgestaltung eingebunden, um festzustellen, inwieweit Compliance-relevante Aspekte dort Berücksichtigung finden.
Der Fokus der Prüfung liegt dabei auf den Gebieten der Geldwäsche- und Korruptionsprävention. Besonderes Augenmerk kommt dabei der Hintergrundprüfung zu dem Geschäftspartner, der Beurteilung des zugrundeliegenden Geschäftsmodells, der Vergütungshöhe sowie der Verpflichtung zur Erbringung von Leistungsnachweisen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte zu.
Die systematische Prävention von Compliance-Risiken ist eine der wesentlichen Aufgaben einer Compliance-Organisation.
Hierfür beschreibt die Richtlinie zur Compliance Risikoprävention die neben den bereits in die laufenden operativen Prozesse integrierten Sicherungsmaßnahmen (z.B. Schulungen, Geschäftspartnerprüfungsprozess o.ä.) existierenden, wiederkehrenden Analysemaßnahmen zur Erfassung konkreter und systemischer Compliance-Risiken. Außerdem wird die regelmäßig stattfindende Unterstützung anderer Fachbereiche bei der Erkennung und Mitigierung dort bestehender Compliance-Risiken durch die Compliance-Fachfunktion näher erläutert.

Die Social Media Richtlinie soll als Orientierungshilfe für den Umgang der Mitarbeiter mit den Neuen Medien dienen. Denn wer sich in einem sozialen Netzwerk anmeldet, wird mitunter schnell feststellen, dass sich darin Berufs- und Privatleben schwer trennen lassen.
Auch privat ist jeder Mitarbeiter ein wertvoller Botschafter unseres Unternehmens und seiner Produkte. In der Außenkommunikation wird er, selbst wenn er sich privat äußert, auch häufi g in seiner Rolle als Mitarbeiter unseres Unternehmens wahrgenommen. So kann eine als private Äußerung schnell als eine offi zielle Aussage des Unternehmens wahrgenommen und missverstanden werden. Wir möchten den Mitarbeitern helfen, sich vor entsprechenden Gefahren zu schützen. Deshalb finden Sie in dieser Guideline wichtige Vorgaben und hilfreiche Tipps, die Ihnen aufzeigen, wie Sie sich im Sozialen Netz sicher bewegen.
Sowohl die Zuwendungsrichtline wie auch die Spenden- und Sponsoring-Richtlinie sind wichtige Instrumente zur Korruptionsprävention. Durch die Vorgaben von Wertgrenzen, Verfahrens- und Genehmigungsroutinen schafft Rheinmetall bei seinen Mitarbeitern die notwendige Sensibilität bei der Verwendung von Finanzmitteln für Dritte im geschäftlichen, behördlichen und politischem Umfeld.
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit und Bestechung sind Tathandlungen, die für Rheinmetall ein "no go" darstellen. Aus diesem Grund werden umfassende Anstrengungen unternommen, transparente und ehrliche Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten. Hierzu betreibt Rheinmetall einen sehr hohen Aufwand, potentielle und Bestandspartner umfassend zu überprüfen und interne Finanzströme auf ihre Nachhaltigkeit hin zu überprüfen.
Instrumente hierzu sind neben einer tiefgehenden Geschäftspartnerprüfung die ständige Abgleich von Blacklisting-Listen, Listen zur Terrorismusbekämpfung, Bereitstellung von Informationen über Korruptionsrisiken in einzelnen Ländern, die Reglementierung von Zuwendungen sowie von Spenden und Sponsoringleistungen. Begleitet werden diese Maßnahmen durch eine ständige Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern zu den genannten Themenkomplexen.
Die Offset-Richtlinie bietet Handlungssicherheit für den Unternehmenssektor Defence durch die Definition von Zielen, Strategien, Verantwortlichkeiten sowie allgemeinen Prozessen / Strukturen, um alle operativen Einheiten in die Lage zu versetzen, den Anforderungen an Offset und Industrialisierung gerecht zu werden.

Die Zuwendunsgrichtlinie der Rheinmetall AG regelt den Umgang mit Geschenken, Bewirtungen und Einladungen zu Veranstaltungen und stellt ein wichtiges Mittel zur Korruptionsprävention dar. Besonderes Augenmerkt wird dabei auf den insbesondere für den Defence-Bereich maßgeblichen Umgang mit Ämtsträgern und sonstigen staatlich tätigen Hoheitstarägern gelegt, da hier die Gefahr eines ungewollten Verstoßes seitens Rheinmetall als besonders hoch angesehen wird.