Mitbestimmung
Unsere Verantwortung
Rheinmetall respektiert die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte ihrer Belegschaften und legt großen Wert darauf, die Belange der Mitarbeiter in die unternehmerischen Prozess zu integrieren. Die Unternehmensleitungen pflegen einen offenen, verantwortungsbewußten und konstruktiven Dialog über wirtschaftliche und soziale Themen mit den Arbeitnehmervertretungen. Regelmäßige Treffen verbessern das gegenseitige Verständnis und sind der Grundstein für ein partnerschaftliches und faires Verhältnis. Anstehende Veränderungen werden frühzeitig thematisiert und diskutiert.
Bereits seit 1972 gibt es im Rheinmetall-Konzern einen Konzern-Betriebsrat. Er ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können.
Im Mai 2000 wurde mit dem Europäischen Betriebsrat eine Arbeitnehmervertretung etabliert, mit der die Zusammenarbeit in Europa weiterentwickelt wurde. Dieses Gremium nimmt die Rechte der Arbeitnehmer in Europa auf Unterrichtung, Anhörung und Beratung bei länderübergreifenden Angelegenheiten wahr und wird bei grenzüberschreitenden Entwicklungen einbezogen. Auf diese Weise gelingt es, den unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten und Herausforderungen in den verschiedenen Regionen der Welt zu begegnen. Gleichzeitig fördert der Europäische Betriebsrat das Zusammenwachsen der verschiedenen Kulturen und Nationalitäten innerhalb der europäischen Gesellschaften.
Rheinmetall ist sich seiner Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst und davon überzeugt, im Wege einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auch in Zukunft die Interessen von Unternehmen und Arbeitnehmern in Einklang bringen zu können.
Bereits seit 1972 gibt es im Rheinmetall-Konzern einen Konzern-Betriebsrat. Er ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können.
Im Mai 2000 wurde mit dem Europäischen Betriebsrat eine Arbeitnehmervertretung etabliert, mit der die Zusammenarbeit in Europa weiterentwickelt wurde. Dieses Gremium nimmt die Rechte der Arbeitnehmer in Europa auf Unterrichtung, Anhörung und Beratung bei länderübergreifenden Angelegenheiten wahr und wird bei grenzüberschreitenden Entwicklungen einbezogen. Auf diese Weise gelingt es, den unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten und Herausforderungen in den verschiedenen Regionen der Welt zu begegnen. Gleichzeitig fördert der Europäische Betriebsrat das Zusammenwachsen der verschiedenen Kulturen und Nationalitäten innerhalb der europäischen Gesellschaften.
Rheinmetall ist sich seiner Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst und davon überzeugt, im Wege einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auch in Zukunft die Interessen von Unternehmen und Arbeitnehmern in Einklang bringen zu können.