Vorstand
Corporate Governance
Der Vorstand leitet die Rheinmetall AG mit dem Ziel nachhaltiger Wertsteigerung unabhängig und in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, seiner Geschäftsordnung und der Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Ebenfalls werden durch den Vorstand die langfristige strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik sowie die Struktur und die Organisation des Rheinmetall-Konzerns festgelegt.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Vorstandsgröße wird durch den Aufsichtsrat festgelegt. Derweilen setzt sich der Vorstand der Rheinmetall AG aus drei Mitgliedern zusammen, die das Unternehmen gesamtheitlich nach einheitlichen Zielsetzungen leiten. Armin Papperger, Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG, führt die Rheinmetall AG gemeinsam mit Frau Dagmar Steinert, verantwortlich für das Finanz- und Controlling Ressort, und Frau Dr. Ursula Biernert-Kloß, verantwortlich für das Ressort Personal.
Die Vorstandsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung und sind hierbei an das Unternehmensinteresse gebunden und zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes angehalten. Die Vorstandsmitglieder verantworten ihnen zugeteilte Ressorts. Dabei sind die Vorstandsmitglieder zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet und haben sich laufend über relevante Vorgänge zur Geschäftsführung sowie wichtige geplante Maßnahmen in ihren Vorstandsressorts zu informieren, auch außerhalb der monatlich durchgeführten Vorstandssitzungen. Die Gesamtinteressen des Unternehmens haben Vorrang vor den Interessen der einzelnen Geschäftsbereiche. Die Vorstandsmitglieder sind gehalten, sich gegenseitig zu unterstützen.
Die Informationspflicht der Vorstandsmitglieder untereinander ermöglicht dem Vorsitzenden eine einheitliche Koordination der Ressorts und eine Ausrichtung auf die durch Beschlüsse des Vorstandes festgelegten Ziele. Der Vorstandsvorsitzende repräsentiert zudem den Vorstand und die Gesellschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Dem Vorsitzenden obliegt die Federführung für die Kommunikation mit dem Aufsichtsrat; er unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens.
Die Verantwortung für die Divisionen (Weapon and Ammunition, Vehicle Systems Europa, Vehicle Systems International, Electronic Solutions, Power Systems) liegt bei dem Vorsitzenden der Rheinmetall AG. In regelmäßig stattfindenden Review- und Strategiegesprächen berichten die Divisionsleiter über aktuelle Geschäftsentwicklungen.
Die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat ergeben sich aus der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Rheinmetall AG, in der die zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen sowie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands geregelt sind. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Federführung bei der Information des Aufsichtsrats und dessen Mitgliedern. Er unterrichtet den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens und berät mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und die Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert er den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich.
Auf Grundlage der Berichterstattung überwacht der Aufsichtsrat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand. Der vom Aufsichtsrat für den Vorstand erlassene Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte führt die Geschäfte und Handlungen auf, zu denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist. Dies gilt unter anderem für den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, die Investitionsplanung und die Aufnahme von Anleihen und langfristigen Darlehen.