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Frauenquote im Vorstand der Rheinmetall AG

a) Zielzeitraum 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2025

Für den Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 hat der Aufsichtsrat der Rheinmetall AG eine Zielgröße von einer Person im Vorstand der Rheinmetall AG festgelegt.

Mit dieser Zielgröße geht der Aufsichtsrat über die gesetzliche Regelung im Zeitpunkt der Festlegung hinaus, wonach bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz greift, erst ab einer Vorstandsgröße von mehr als drei Personen verbindlich mindestens eine Frau und ein Mann Mitglied des Vorstands sein müssen.

b) Zielzeitraum 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2022

Als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Rheinmetall AG hat der Aufsichtsrat der Rheinmetall AG für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 0 % festgelegt. Dieses Ziel wurde zum 30. Juni 2022 erreicht.

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