Frauenquote im Vorstand der Rheinmetall AG
a) Zielzeitraum 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2025
Für den Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2025 hat der Aufsichtsrat der Rheinmetall AG eine Zielgröße für den Frauenanteil von einer Person im Vorstand der Rheinmetall AG festgelegt.
Mit dieser Zielgröße ging der Aufsichtsrat über die gesetzliche Regelung im Zeitpunkt der Festlegung hinaus, wonach bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz greift, erst ab einer Vorstandsgröße von mehr als drei Personen verbindlich mindestens eine Frau und ein Mann Mitglied des Vorstands sein müssen.
Da der Vorstand der Rheinmetall AG seit dem 01. Januar 2025 aus vier Personen besteht, bedarf es nach § 111 Abs. 5 Satz 9 AktG keiner Quotensetzung durch den Aufsichtsrat sowie keines Berichts über die Zielerreichung mehr. Es gilt insoweit nach § 76 Abs. 3a Satz 1 AktG die gesetzliche Mindestquote von einer Frau und einem Mann im Vorstand.
b) Zielzeitraum 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2022
Als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Rheinmetall AG hat der Aufsichtsrat der Rheinmetall AG für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 0 % festgelegt. Dieses Ziel wurde zum 30. Juni 2022 erreicht.