Frauenquote im Aufsichtsrat der Rheinmetall AG
Der Aufsichtsrat der Rheinmetall AG besteht gemäß § 8 der Satzung, § 96 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern.