Frauenquote in den Aufsichtsräten mitbestimmter Tochtergesellschaften der Rheinmetall AG
a) Zielzeitraum 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2027
Für den Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 wurden folgende Zielgrößen für den Frauenanteil in den Aufsichtsräten der mitbestimmten Tochtergesellschaften der Rheinmetall AG festgelegt:
Gesellschaft | Zielgröße |
---|---|
Rheinmetall Electronics GmbH | 16,67 % |
Rheinmetall Landsysteme GmbH | 8,33 % |
Rheinmetall Waffe Munition GmbH | 16,67 % |
Pierburg GmbH | 11,11 % |
KS Kolbenschmidt GmbH* | 16,67 % |
KS Gleitlager GmbH | 16,67 % |
KS HUAYU Alutech GmbH | 11,11 % |
Pierburg Pump Technology GmbH | 16,67 % |
b) Zielzeitraum 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2022
aa)
Für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 wurden folgende Zielgrößen für den Frauenanteil in den Aufsichtsräten der mitbestimmten Tochtergesellschaften der Rheinmetall AG festgelegt:
Gesellschaft | Zielgröße |
---|---|
Rheinmetall Electronics GmbH | 30 % |
Rheinmetall Landsysteme GmbH | 0 % |
Rheinmetall Waffe Munition GmbH | 0 % |
Rheinmetall Automotive AG | 8,33 % |
Pierburg GmbH | 30 % |
KS Kolbenschmidt GmbH | 16,67 % |
KS Gleitlager GmbH | 16,67 % |
KS HUAYU Alutech GmbH | 11,11 % |
Pierburg Pump Technology GmbH | 30 % |
bb)
Die Rheinmetall Electronics GmbH, die Rheinmetall Landsysteme GmbH und die Rheinmetall Waffe Munition GmbH haben die gesetzten Zielgrößen beim Frauenanteil im Aufsichtsrat für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 mindestens erreicht.
Die Pierburg GmbH, die Pierburg Pump Technology GmbH, die KS Kolbenschmidt GmbH und die KS Gleitlager GmbH haben die gesetzten Zielgrößen beim Frauenanteil im Aufsichtsrat für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 nicht erfüllt. Grund hierfür war bei allen vier Gesellschaften das Ausscheiden einer erfahrenen und langjährigen weiblichen Führungskraft aus ihrem Arbeitsverhältnis, die in diesen Aufsichtsräten auf Anteilseignerseite vertreten war. Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften der Rheinmetall AG werden auf Anteilseignerseite mit hochqualifizierten und in der Regel ausschließlich internen Führungskräften aus dem Rheinmetall-Konzern aus verschiedenen Bereichen besetzt, die diese Aufgabe neben ihren Hauptaufgaben leisten. Bei der Besetzung wird ausschließlich nach fachlicher und persönlicher Eignung, nicht hingegen nach dem Geschlecht entschieden. Aus Sicht der Gesellschafterversammlungen der vorgenannten Gesellschaften stand nach sorgfältiger Prüfung als Ersatz für den Weggang auf Anteilseignerseite keine geeignete interne weibliche Führungskraft zur Verfügung, die diese Zusatzaufgabe fachlich und zeitlich hätte erfüllen können. Bei der Pierburg GmbH sind zusätzlich noch zwei weitere Frauen auf Arbeitnehmerseite aus dem dortigen Aufsichtsrat ausgeschieden; bei den letzten Wahlen der Arbeitnehmervertreter des dortigen Aufsichtsrats im Jahr 2018 wurde nur noch eine Frau in den Aufsichtsrat gewählt.
Die KS HUAYU Alutech GmbH hat die gesetzten Zielgrößen beim Frauenanteil im Aufsichtsrat für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 ebenso nicht erfüllt, da der Mitgesellschafter dieses Gemeinschaftsunternehmens im Rahmen seines Bestimmungs- und Entsenderechts das ausgeschiedene weibliche Aufsichtsratsmitglied durch ein männliches Aufsichtsratsmitglied ersetzt hat. Rheinmetall hat keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Entscheidungen des Mitgesellschafters. Auf Anteilseignerseite von Rheinmetall stand keine geeignete interne Frau zur Verfügung, die die hierfür erforderliche Erfahrung im Rahmen eines solchen komplexen internationalen Gemeinschaftsunternehmens mitgebracht hätte.
Da die Arbeitnehmervertreter in den vorgenannten Aufsichtsräten demokratisch durch die jeweiligen Arbeitnehmer gewählt werden, besteht seitens der Anteilseigner keine Einflussnahmemöglichkeit auf die Aufstellung der Kandidaten und das Wahlergebnis und damit auch keine Einflussnahmemöglichkeit auf den Frauenanteil bei den Arbeitnehmervertretern.
cc)
Für den Aufsichtsrat der Rheinmetall Automotive AG ist keine Zielerreichung mehr zum 30. Juni 2022 zu berichten, da diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der Mitbestimmung unterlag und auch nicht börsennotiert war.