Exportkontrolle
Weltweit komplexe Regelwerke für den Im- und Export von Waren und Dienstleistungen
Die Gesellschaften des Rheinmetall-Konzerns stehen in Bezug auf Exporte in einer besonderen Verantwortung. Die strengen Bestimmungen des deutschen und europäischen Außenwirtschaftsrechts sowie des besonders strengen Kriegswaffenkontrollgesetzes und andere anwendbare Regelwerke sind strikt einzuhalten. Das Außenwirtschaftsrecht regelt den Wirtschaftsverkehr mit fremden Staaten unter besonderer Berücksichtigung der eigenen sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange. Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes und regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Kriegswaffen, d.h. von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind.
Rheinmetall nimmt diese sensible Thematik besonders ernst und legt mit Blick auf die Exportkontrolle höchste Maßstäbe an. Alle Unternehmen des Rheinmetall-Konzerns müssen diese anspruchsvollen Standards, geregelt in zahlreichen Richtlinien und Anweisungen, einhalten. In regelmäßigen Abständen werden alle mit Exportkontrolle befassten Mitarbeiter eingehend geschult und auf ihre Verantwortung hingewiesen. Rheinmetall hat darüber hinaus zu diesem Themenkreis eigene elektronische Lernprogramme entwickelt. Diese erleichtern dem einzelnen Mitarbeiter den Zugang zu dieser bedeutenden sowie komplexen Materie.
Der Zentralbereich Recht der Konzernholding am Standort Düsseldorf koordiniert die Exportkontrolle. Er verfolgt die Entwicklung der Rechtsvorschriften, klärt juristische Grundsatzfragen, hält Kontakt zu den beteiligten Ministerien und Behörden und trägt durch eine starke normative Führung dafür Sorge, dass die hohen Standards in allen betroffenen Unternehmen des Rheinmetall-Konzerns eingehalten werden.