Entsprechenserklärung 2021
Gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
„Die Rheinmetall AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 18. August 2020 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ (Fassung vom 16. Dezember 2019 – „Kodex“) mit der nachfolgend beschriebenen Ausnahme entsprochen und wird ihnen zukünftig mit der nachfolgend beschriebenen Ausnahme entsprechen:
Der Empfehlung in B.5 des Kodex wird nicht vollständig entsprochen. Danach soll für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Die Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern sehen eine Altersgrenze dergestalt vor, dass der Vertrag mit Ablauf des Monats endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, in dem das betreffende Vorstandsmitglied die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat oder in dem Zeitpunkt, ab dem es eine gesetzliche Altersrente (§§ 35 - 42 SGB VI), gleich aus welchem Rechtsgrund, vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht. Der Finanzvorstand Helmut P. Merch wäre danach ursprünglich zum 31. Dezember 2021 aus seinem Amt ausgeschieden. Sein Dienstvertrag wurde aber befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auf eine Klausel zur Regelaltersgrenze wurde in seinem neuen Dienstvertrag aufgrund der Befristung verzichtet. Herr Merch scheidet demnach zum 31. Dezember 2022 in seinem 66. Lebensjahr aus dem Vorstand aus. Aus Sicht der Gesellschaft ist die Einzelfallabweichung von Empfehlung B.5 des Kodex im Gesellschaftsinteresse. Aufgrund der jüngst vorgenommenen strategischen Neuausrichtung des Konzerns und des damit begonnenen Konzernumbaus ist es im Interesse der Gesellschaft, dass Herr Merch mit seiner langjährigen Konzern- und Vorstandserfahrung diesen Konzernumbau abschließend mitbegleitet.“
Düsseldorf, August 2021
Rheinmetall Aktiengesellschaft
Der Empfehlung in B.5 des Kodex wird nicht vollständig entsprochen. Danach soll für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Die Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern sehen eine Altersgrenze dergestalt vor, dass der Vertrag mit Ablauf des Monats endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, in dem das betreffende Vorstandsmitglied die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat oder in dem Zeitpunkt, ab dem es eine gesetzliche Altersrente (§§ 35 - 42 SGB VI), gleich aus welchem Rechtsgrund, vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht. Der Finanzvorstand Helmut P. Merch wäre danach ursprünglich zum 31. Dezember 2021 aus seinem Amt ausgeschieden. Sein Dienstvertrag wurde aber befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auf eine Klausel zur Regelaltersgrenze wurde in seinem neuen Dienstvertrag aufgrund der Befristung verzichtet. Herr Merch scheidet demnach zum 31. Dezember 2022 in seinem 66. Lebensjahr aus dem Vorstand aus. Aus Sicht der Gesellschaft ist die Einzelfallabweichung von Empfehlung B.5 des Kodex im Gesellschaftsinteresse. Aufgrund der jüngst vorgenommenen strategischen Neuausrichtung des Konzerns und des damit begonnenen Konzernumbaus ist es im Interesse der Gesellschaft, dass Herr Merch mit seiner langjährigen Konzern- und Vorstandserfahrung diesen Konzernumbau abschließend mitbegleitet.“
Düsseldorf, August 2021
Rheinmetall Aktiengesellschaft
Der Vorstand | Der Aufsichtsrat
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