jumpToMain

Corporate Governance – Hauptversammlung

Die Aktionäre der Rheinmetall AG üben ihre Bestimmungs- und Kontrollrechte im Rahmen der durch Gesetz und Satzung vorgesehenen Möglichkeiten vor oder während der Hauptversammlung aus, die vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat in den gesetzlich bestimmten Fällen oder dann einberufen wird, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint.

Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Einberufung der Hauptversammlung mit den anstehenden Tagesordnungspunkten sowie einer Erläuterung der Teilnahmebedingungen und Rechte der Aktionäre erfolgt mindestens 38 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung.
Nahaufnahme einer Tastatur. Auf einer Taste steht "Hauptsversammlung"
Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Aktionärseigenschaft nachweist, ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Die Aktionäre, die nicht selbst teilnehmen können oder wollen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen oder ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl wahrzunehmen.
Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahres- und den Konzernabschluss vor. Grundlegende Unternehmensentscheidungen wie Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung, die auch über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen kann. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit das Gesetz außer der Stimmen- eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.
Weitere Informationen
Die Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sind auf der Investor-Relations-Webseite der Rheinmetall AG zum Download eingestellt. 

Rheinmetall Platz 1

40476 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49 211 473-01

Fax: +49 211 473-4727

© 2024 Rheinmetall AG