03.04.2020 | Pressemitteilung
Coronavirus-Pandemie: Rheinmetall AG plant virtuelle Hauptversammlung – Neuer Termin am 19. Mai 2020
Die Rheinmetall AG wird die diesjährige Hauptversammlung auf den 19. Mai 2020 verlegen und erstmals rein virtuell durchführen. Das Düsseldorfer Unternehmen reagiert damit auf die gegenwärtige Bedrohung durch den COVID-19-Erreger und nutzt die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, rein virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen. Bislang war geplant, die Aktionäre am 5. Mai 2020 in Berlin zu einer Präsenzveranstaltung einzuladen.
„Um Ungewissheiten über die Durchführbarkeit unserer Hauptversammlung aufgrund der Pandemie-Entwicklung zu beseitigen und weil die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer für uns jetzt höchste Priorität haben muss, haben wir uns für diesen Weg entschieden. Um allen Aktionären ein ausreichend großes Zeitfenster zu lassen, sich wirksam zur Online-Hauptversammlung anzumelden und von ihrem Frage- und Stimmrecht Gebrauch zu machen, haben wir uns für eine zweiwöchige Verschiebung des ursprünglichen Termins entschieden. Außerdem war es uns wichtig, dass die vorgeschlagene Dividende von 2,40 EUR je Aktie, mit der wir den Geschäftserfolg des Jahres 2019 honorieren, noch im Mai in voller Höhe ausbezahlt werden kann. Darauf sollen sich alle unsere Aktionäre gerade in der gegenwärtigen Krisensituation verlassen können“, sagt der Vorstandsvorsitzende Armin Papperger.
Für die jetzt am 19. Mai 2020 ab 10.00 Uhr geplante virtuelle Hauptversammlung wird Rheinmetall entsprechend der gesetzlichen Neuregelung kurzfristig eine neue Einladung veröffentlichen. Die Tagesordnung und Beschlussempfehlungen bleiben gegenüber denen der ursprünglich für den 5. Mai 2020 geplanten Hauptversammlung unverändert. Die neue Einladung informiert die Aktionäre über die mit der Neuregelung verbundenen Teilnahmemodalitäten, darunter u.a. eine Bild- und Ton-Übertragung der virtuellen Hauptversammlung, die Möglichkeit der Stimmausübung und Vollmachtserteilung über elektronische Kommunikation sowie die Einräumung einer Fragemöglichkeit.